Für die Beantragung eines LKW-Führerscheins der Klasse C verlangt der Gesetzgeber zum Beispiel eine Gesundheitsuntersuchung gemäß der Anlage 5 der Fahrererlaubnisverordnung (FeV) bei ausdrücklicher Erwähnung der freien Arztwahl – also auch beim Hausarzt. Um dem Untersuchungsumfang zu entsprechen sollten neben einer Ganzkörperuntersuchung, Laboranalysen, die Untersuchung des Urins mit einem Mehrfach-Teststreifen auch die Ableitung eines EKG erfolgen. | Zum Schluss muss die entsprechende Bescheinigung ausgefüllt werden, die einer gutachtlichen Stellungnahme entspricht. Abgerechnet werden die Leistungen nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und belaufen sich auf insgesamt. 117,09 € |