Für die Beantragung eines LKW-Führerscheins der Klasse C verlangt der Gesetzgeber zum Beispiel eine Gesundheits­unter­suchung gemäß der Anlage 5 der Fahrererlaubnis­verordnung (FeV) bei ausdrücklicher Erwähnung der freien Arztwahl – also auch beim Hausarzt.

Um dem Untersuchungs­umfang zu entsprechen sollten neben einer Ganz­körper­untersuchung, Labor­analysen, die Untersuchung des Urins mit einem Mehrfach-Test­streifen auch die Ableitung eines EKG erfolgen. 

Zum Schluss muss die entsprechende Bescheini­gung ausgefüllt wer­den, die einer gutacht­lichen Stellung­nahme entspricht.

Abgerechnet werden die Leistungen nach GOÄ (Gebühren­ordnung für Ärzte) und belaufen sich auf insgesamt.

117,09 €

  

KOSTEN NACH GEBÜHREN­ORDNUNG FÜR ÄRZTE



8
27,27 €

Ganzkörperstatus


250
3,50 €

Blutabnahme


3560, 3592, 3594, 3595, 3350
14,74 €

Labor


3511
1,86 €

Urin


651
29,50 €

EKG


80
40,22 €

Gutachterliche Äußerung