Die GTÜM empfiehlt bei Patienten unter 40 Jahren folgende Untersuchungen:

 

  • Ausführliche Anamnese
  • Ganzkörper­untersuchung inkl. Reflex­status und grob orientierender neuro­logischer Untersuchung



  • Ohrinspektion und Kontrolle der Mittelohr­belüftung
  • Lungenfunktions­prüfung
  • Elektro­kokardiogramm (EKG)

 

Ab einem Alter von 40 Jahren sollte zusätzlich ein Belastungs-EKG (Er­go­metrie) durchgeführt werden. Bei diesem Unter­suchungsumfang handelt es sich um einen Mindest­standard, den man möglichst nicht unterschreiten sollte, um eine gute und sichere Tauch­­tauglich­keits­­unter­suchung zu gewähren. 

Abhängig von der Anamnese können natürlich zusätz­liche Unter­suchungen notwendig werden um die Tauch­tauglichkeit zu beur­teilen. Die Tauch­tauglichkeits­unter­suchung wird mit einer Beschei­nigung bestätigt, die entsprechend der Empfehlungen der GTÜM ausgestellt wird



KOSTEN DER TAUCH­­TAUGLICH­KEITS­­UNTER­SUCHUNG

Empfehlung der GTÜM zur Abrechnung der Tauchsport-Tauglich­keits­unter­suchung


Die Abrechnung dieser privatärztlichen Leistung hat nach den Vorga­ben der GOÄ zu erfolgen. Die GTÜM empfiehlt dabei grundsätzlich die Anwendung des Einfachsatzes. Somit ergibt sich bei Zugrundelegung der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) nach 1-fachem Abrechnungs­satz für die Grund­unter­suchung eine Summe von 59,17 EUR. 

Aufgrund der Besonderheiten und der Bedeutung der ausführlichen tauch­sport­ärztlichen Anamnese empfiehlt die GTÜM die Abrechnung der Ziffer 1 einen erhöhten Gebühren­satz analog der privat­ärztlichen Abrechnung. 


Aktuell (Stand November 2017) betragen diese:

für Patienten unter 40 Jahren 70,82 €

für Patienten über 40 Jahren 82,01 €