Ab einem Alter von 40 Jahren sollte zusätzlich ein Belastungs-EKG (Ergometrie) durchgeführt werden. Bei diesem Untersuchungsumfang handelt es sich um einen Mindeststandard, den man möglichst nicht unterschreiten sollte, um eine gute und sichere Tauchtauglichkeitsuntersuchung zu gewähren.
Abhängig von der Anamnese können natürlich zusätzliche Untersuchungen notwendig werden um die Tauchtauglichkeit zu beurteilen. Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung wird mit einer Bescheinigung bestätigt, die entsprechend der Empfehlungen der GTÜM ausgestellt wird.
Empfehlung der GTÜM zur Abrechnung der Tauchsport-Tauglichkeitsuntersuchung
Die Abrechnung dieser privatärztlichen Leistung hat nach den Vorgaben der GOÄ zu erfolgen. Die GTÜM empfiehlt dabei grundsätzlich die Anwendung des Einfachsatzes. Somit ergibt sich bei Zugrundelegung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nach 1-fachem Abrechnungssatz für die Grunduntersuchung eine Summe von 59,17 EUR.
Aufgrund der Besonderheiten und der Bedeutung der ausführlichen tauchsportärztlichen Anamnese empfiehlt die GTÜM die Abrechnung der Ziffer 1 einen erhöhten Gebührensatz analog der privatärztlichen Abrechnung.
Aktuell (Stand November 2017) betragen diese:
für Patienten unter 40 Jahren 70,82 €
für Patienten über 40 Jahren 82,01 €